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BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit eines Getränkehandels in einem allgemeinen Wohngebiet - Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Drittschützende Funktion einer Norm - Bestimmtheit einer Auflage
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.1986 - 3 S 2378/85
- BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86
Inwieweit das Berufungsurteil von der Entscheidung des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - (NJW 1984, 138 [BVerwG 05.08.1983 - 4 C 96/79]; ZfBR 1983, 243) abweichen soll, bezeichnet die Beschwerde nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise; sie räumt selbst ein, "daß allein eine falsche Erkenntnis des VGH noch keine Divergenz begründet" (Beschwerdeschrift S. 14), ohne jedoch herauszuarbeiten, worin die Abweichung von den vom beschließenden Senat entwickelten Grundsätzen über das "Handgreiflich-Betroffensein" liegen soll. - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86
Daß das Berufungsgericht § 34 Abs. 3 BBauG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht angewandt hat, verleiht der Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung, noch stellt es eine Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - (NVwZ 82, 312; DÖV 1982, 506; ZfBR 1982, 90) und vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - (BVerwGE 68, 207; NJW 1984, 1572; ZfBR 1984, 93) dar. - BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß § 34 Abs. 3 BBauG keine drittschützende Funktion hat und daß durch die Verweisung dieser Vorschrift auf § 15 Abs. 1 BauNVO jedenfalls kein weiter reichender Drittschutz vermittelt wird, als er aufgrund des in § 34 Abs. 1 BBauG enthaltenen Rücksichtnahmegebots besteht (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - DVBl. 1986, 187; ZfBR 1986, 44). - BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79
Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86
Daß das Berufungsgericht § 34 Abs. 3 BBauG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht angewandt hat, verleiht der Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung, noch stellt es eine Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - (NVwZ 82, 312; DÖV 1982, 506; ZfBR 1982, 90) und vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - (BVerwGE 68, 207; NJW 1984, 1572; ZfBR 1984, 93) dar. - BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86
Das Berufungsgericht weicht auch nicht von der Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 21.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23; BBauBl. 72, 431; EPlaR II 2 c BVerwG 6.69/5) ab; es nimmt nicht an, mögliche Steigerungen der Betriebsintensität hätten bei der Genehmigung einer bestimmten Nutzung keine Rolle zu spielen.